Tipps für den Schadensfall

Die folgenden Punkte klären Sie darüber auf, was Sie auf jeden Fall beachten sollten und welche Bedeutung ein Sachverständigen-Gutachten hat:

  • Notieren Sie das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen, Name und Dienststelle des, den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
  • Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

  • Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.

  • Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständiger abzulehnen. Aussagen, der Sachverständiger sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unerheblich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden (Bagatellschadengrenze < 750,- EUR).
  • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Sachverständige ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der unabhängige KFZ-Sachverständige ermittelt.

Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden?

Notieren Sie bitte

  1. das amtliche Kennzeichen
  2. Name, Anschrift und Versicherung
    des Unfallgegners
  3. Adressen von Zeugen

 


ACHTUNG

  • Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen.
  • Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

 

Lassen Sie sich bei Unfällen mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen die grüne Versicherungskarte zeigen sowie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.